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Für die Kirchenvorstandswahl im Oktober werden Kandidatinnen und Kandidaten gesucht

Am 20. Oktober 2024 werden in ganz Bayern neue Kirchenvorstände gewählt, auch in unseren evangelischen Kirchengemeinden in Hallerstein und Schwarzenbach. Damit es eine Wahl geben kann, müssen erst einmal Kandidaten gefunden werden. Das geschieht in den nächsten Wochen.

5 Fragen rund um die Kirchenvorstandswahl

Was macht ein Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand ist eine evangelische Spezialität: In ihm beraten und entscheiden gewählte Gemeindemitglieder gemeinsam mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin auf Augenhöhe. Es geht um die Leitung der Kirchengemeinde - und das ist ein weites Feld. Es geht um Gebäude und Finanzen, Mitverantwortung beim Gottesdienst und dem Angebot der Gemeinde, das Personal, z.B. im Kindergarten, um die Auswahl eines Pfarrers/einer Pfarrerin, und um die geistliche Gesamtverantwortung.

Warum lohnt es sich zu kandidieren?
Wenn das Herz für ein bestimmtes Arbeitsfeld schlägt, wie den Chor, die Kinder- und Jugendarbeit, den Besuchsdienstkreis, unsere schönen Kirchengebäude oder für das „Große Ganze“ der Kirchengemeinde, dann kann ich im Kirchenvorstand mit beraten, entscheiden, arbeiten und für die Ziele und Visionen einer christlichen Gemeinde Verantwortung übernehmen. Dabei lerne ich auch für mich selber eine Menge dazu.

Und wie kommt die Kandidatenliste zu Stande?
Dafür sind die Vertrauensausschüsse zuständig. Die Vertrauensausschüsse in Schwarzenbach und Hallerstein leitet Pfarrer Daniel Lunk, zusammen mit den Vertrauensleuten, Mitgliedern des Kirchenvorstands und gewählten Gemeindegliedern. Die Vertrauensausschüsse gehen in den nächsten Wochen auf mögliche Kandidaten zu, nehmen aber auch Vorschläge aus der Gemeinde entgegen. Bitte sprechen Sie ihre Pfarrer und ihre Vertrauensleute an, wenn sie eine gute Idee haben.

Wer darf eigentlich wählen?
Wählbar sind Gemeindemitglieder ab 18 Jahren. Wählen dürfen alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. aufgenommen sind oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen. Das Wahlalter ist auf 14 festgelegt, weil unsere Jugendlichen mit der Konfirmation alle Rechte und Pflichten bekommen. Und zu den Rechten gehört eben auch das demokratische Recht zu wählen.

Und wie wird gewählt?
Die Wahl 2024 wird als allgemeine Briefwahl durchgeführt, das heißt, alle Wahlberechtigten erhalten per Post ihre Wahlunterlagen und können damit per Briefwahl oder im Wahllokal vor Ort ihre Stimmen abgeben.
Wann die Wahllokale geöffnet sein werden, geben die Kirchengemeinden rechtzeitig bekannt.

 

Tageslosung

Jauchze und rühme, die du wohnst auf Zion; denn der Heilige Israels ist groß bei dir!
Jesaja 12,6

Das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit.
Johannes 1,14

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